Zement und zementartige Mischungen dürfen nicht verwendet oder in Verkehr gebracht werden, wenn der Gehalt an löslichem Chrom(VI) in der Trockenmasse des Zements nach der Hydratation 2 mg/kg übersteigt. (Richtlinie 2003/53/EG)
In der EU ist der Chrom(VI)-Gehalt von Lederartikeln, die mit der Haut in Berührung kommen, auf maximal 3 mg/kg begrenzt. Produkte, die diese Grenze überschreiten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Kann vor oder nach der Mühle hinzugefügt werden
CEM-PROTECTOR® 1000 P
CEM-PROTECTOR® FL 19
CEM-PROTECTOR® FL 21
Wird vor der Mühle hinzugefügt
Sb 574 No. 1445
SL 568 No. 1439
CEM-PROTECTOR® P NEW
CEM-PROTECTOR® PX